Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder in elektronischer Form (per E-Mail) vorgenommen werden kann, bieten
Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung,
der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Allgemeinen
Reisebedingungen verbindlich an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen
wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
die er in der Anmeldung mit auf führt, wie für seine eigenen
ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung durch mündliche,
telefonische oder schriftliche Buchungsbestätigung zu Stande.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für 10
Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes
zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder
schlüssig, etwa durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, die
Annahme erklären.
2. Zahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines
nach § 651k BGB ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert
zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht,
dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer
7.1 abgesagt werden kann.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung
zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
(§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten,
die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, sofern der Reisende
nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung
vor Vertragsabschluss
3.1 Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die
Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen
darin enthaltenen Hinweisen. Bezüglich der Reiseausschreibung behält
sich ReNatour ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. ReNatour behält sich insbesondere
vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund
einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten
wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom
Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise
nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung
des Prospektes verfügbar ist.
3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler
(z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu
stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Leistungsänderungen, Preisanpassungen nach Vertragsabschluss,
Kundenrechte
4.1 Nach Vertragsschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen,
die wir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich
im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und
bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen
dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier
Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich
davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag
vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
kostenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach Zugang unserer Erklärung über die Preisanpassung oder die
Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, so kann ReNatour gem. § 651i Abs.2
BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung
nach dem Reisepreis unter Abzug der von ReNatour gewöhnlich ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was ReNatour durch gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. ReNatour
kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.
ReNatour kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) vom 13. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
e) vom 06. Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden überhaupt
nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen
entstanden ist.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
5.4 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach Vertragsschluss Änderungen
des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen werden,
so berechnet ReNatour bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung
von € 30 pro Reisevertrag. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem
Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (siehe
5.2) und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch
auf Umbuchungen besteht nicht.
5.5 Statt zurückzutreten, kann der Reisende eine Ersatzperson stellen.
Bei einem solchen Wechsel in der Person des Teilnehmers - soweit wir einem
solchen Wechsel nicht deshalb widersprechen, weil der neue Reiseteilnehmer
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen
- haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer für die durch
den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten
und den Reisepreis gesamtschuldnerisch.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ReNatour ordnungsgemäß
angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder
aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung
des Reisepreises. ReNatour bezahlt an den Reisegast - jedoch ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht - ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit
sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an ReNatour
zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch ReNatour
7.1 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom
Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt
ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben
haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden
vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen
sein muss, und wir in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese
Angaben hingewiesen haben. Ein Rücktritt unsererseits ist von uns
bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn gegenüber dem Kunden
zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erhält
der Kunde umgehend erstattet.
7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von uns
nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig,
dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten
Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar
ist, oder sonst stark vertragswidrig, können wir den Vertrag nach
Reisebeginn kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis
abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger
sowie ähnlicher Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangen. Eventuelle Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung
des Kunden, Ausschlussfristen
8.1 Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen
Mangel unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung oder unter
der unten genannten Adresse (siehe dortige Telefon-/Faxnummer) anzuzeigen
und innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt
es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung
des Reisepreises nicht ein. ReNatour kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ReNatour
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbracht wird.
8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetzten,
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen.
Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung des Vertrages bedarf
es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird.
8.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
ReNatour unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach
Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen sind darüber hinaus binnen 7 Tage
bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird,
auch unverzüglich die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen
Fluggesellschaft zu erheben. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung
oder uns gegenüber anzuzeigen.
9. Informationspflichten über Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden
über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en
zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir Ihnen diejenige/n
Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich
durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich
Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht/feststehen.
Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die
Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu
und auf unserer Internetseite sowie in den Geschäftsräumen von
ReNatour einsehbar.
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren Reisende des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland
gültig und für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss darauf achten,
dass ein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende
Gültigkeit besitzt.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir für Sachschäden je Kunde und Reise bis €
4.100,--. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen der 11.1 und 11.2 gelten nicht für
Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von
Reisegepäck.
11.4 ReNatour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen,
Tauchkurse, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher
Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von ReNatour sind. ReNatour haftet jedoch für Leistungen, welche
Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von uns ursächlich
geworden ist.
12. Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c
bis 651f BGB uns gegenüber verjähren bei Sach- und Vermögensschäden
in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum, soweit
ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines
seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und
uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder
wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen ReNatour ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für die Abtretung unter Familienangehörigen.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die
Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein.
14. Sonstiges
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns
und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Reiseveranstalter: ReNatour
Inhaber: Roland Streicher
Brunner Hauptstr. 2 a
90475 Nürnberg
Tel. 0911-89 07 04
Fax 0911-89 07 79
eMail: info@renatour.de
Internet: http://www.renatour.de
Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ 430 609 67, Kto.-Nr. 601 056 2100
bei Auslandsüberweisungen:
IBAN: DE 90 430 609 67 601 056 2100
BIC: GENO DE M 1GLS
|
 |
|