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Reisebedingungen



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1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form (per E-Mail) vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2 Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Anmeldung mit auf führt, wie für seine eigenen ein zu stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit unserer Annahme Ihrer Anmeldung durch mündliche, telefonische oder schriftliche Buchungsbestätigung zu Stande.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, die Annahme erklären.
2. Zahlung
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines nach § 651k BGB ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert zu zahlen, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss
3.1 Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit dem für die Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung mit sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich ReNatour ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. ReNatour behält sich insbesondere vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Leistungsänderungen, Preisanpassungen nach Vertragsabschluss, Kundenrechte
4.1 Nach Vertragsschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die wir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preisanpassung oder die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, so kann ReNatour gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der von ReNatour gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was ReNatour durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. ReNatour kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. ReNatour kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) vom 13. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
e) vom 06. Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass ReNatour ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
5.4 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach Vertragsschluss Änderungen des Reisetermins der gebuchten Reise (Umbuchungen) vorgenommen werden, so berechnet ReNatour bis zum 29. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsentschädigung von € 30 pro Reisevertrag. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen (siehe 5.2) und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht.
5.5 Statt zurückzutreten, kann der Reisende eine Ersatzperson stellen. Bei einem solchen Wechsel in der Person des Teilnehmers - soweit wir einem solchen Wechsel nicht deshalb widersprechen, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen - haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer für die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis gesamtschuldnerisch.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ReNatour ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. ReNatour bezahlt an den Reisegast - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an ReNatour zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch ReNatour
7.1 Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und wir in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Ein Rücktritt unsererseits ist von uns bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erhält der Kunde umgehend erstattet.
7.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, können wir den Vertrag nach Reisebeginn kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger sowie ähnlicher Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Ausschlussfristen
8.1 Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich unserer örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse (siehe dortige Telefon-/Faxnummer) anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. ReNatour kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ReNatour kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
8.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung des Vertrages bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ReNatour unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind darüber hinaus binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, auch unverzüglich die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.
9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir Ihnen diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht/feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf unserer Internetseite sowie in den Geschäftsräumen von ReNatour einsehbar.
10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren Reisende des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig und für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss darauf achten, dass ein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für Sachschäden je Kunde und Reise bis € 4.100,--. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen der 11.1 und 11.2 gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.
11.4 ReNatour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Tauchkurse, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ReNatour sind. ReNatour haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht von uns ursächlich geworden ist.
12. Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB uns gegenüber verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen ReNatour ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung unter Familienangehörigen.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein.
14. Sonstiges
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Reiseveranstalter: ReNatour
Inhaber: Roland Streicher
Brunner Hauptstr. 2 a
90475 Nürnberg
Tel. 0911-89 07 04
Fax 0911-89 07 79
eMail: info@renatour.de
Internet: http://www.renatour.de

Bankverbindung: GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ 430 609 67, Kto.-Nr. 601 056 2100
bei Auslandsüberweisungen:
IBAN: DE 90 430 609 67 601 056 2100
BIC: GENO DE M 1GLS


 
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